VANBREAK – ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Vertrag über die Bereitstellung der Fahrzeugvermietung, der den Kunden in eine Beziehung mit VanBreak bringt. Indem Sie das Kästchen „Ich akzeptiere“ im Online-Buchungsprozess ankreuzen, erklären Sie sich mit den Buchungsbedingungen einverstanden.

1. BEZAHLUNG

Wenn der Kunde die Reservierung und Zahlung vornimmt, akzeptiert er automatisch die allgemeinen Verkaufsbedingungen von Vanbreak.

Wenn der Mieter oder der Fahrer nicht erscheint, wird Vanbreak die Zahlung des gesamten Buchungsbetrags verlangen.

Die erste Zahlung (50% des Gesamtbetrags der Buchung) erfolgt über unsere Website und ermöglicht es uns, die Buchung zu bestätigen.

Die zweite Zahlung (die restlichen 50%) erfolgt automatisch 7 Tage vor dem Abreisedatum. Diese Abbuchung erfolgt mit der gleichen Karte, die Sie für die erste Zahlung auf unserer Website verwendet haben.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Wechselkurse, die zu Lasten des Kunden gehen.

Bei einer Zahlung im Namen eines Kunden (Bußgeld, Sonstiges…) oder einer Rückerstattung kann eine Gebühr von 1,5 % bis 3 % des Transaktionsbetrags erhoben werden. Diese Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

2. ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG

Wat betreft verzoeken om wijzigingen:

< 15 dagen kan de klant het aantal huurdagen niet verminderen.
Om je boeking te wijzigen, stuur je een e-mail naar info@vanbreak.com met vermelding van je boekingsnummer en je wijzigingsverzoek.

3. STORNIERUNG DER RESERVIERUNG

In Bezug auf Stornierungen :

  • > 15 Tagen wird der gezahlte Betrag gutgeschrieben (50% des Gesamtbetrags der Buchung) und kann 12 Monate lang mit einer neuen Buchung verwendet werden.
  • < 15 Tage > 7 Tage, Vanbreak behält 50% des Gesamtbetrags der Reservierung ein.
  • < 7 jours Vanbreak stellt 100% des Gesamtbetrags der Buchung in Rechnung.

Wenn der Mieter die Option „Stornierungsversicherung“ abschließt, gelten bei einer Stornierung > 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn folgende Bestimmungen: Die Stornierung ist kostenlos und der Mieter erhält einen Stornierungsgutschein (Gutschrift) über den gesamten Mietpreis.

4. DOKUMENTE / FÜHRERSCHEIN / MINDESTALTER

Zum Zeitpunkt der Abholung muss der Fahrer einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, der auf den Namen der im Mietvertrag aufgeführten Fahrer ausgestellt ist. Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein besitzen, um in Europa zu fahren. Sie müssen zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.

Wenn der Fahrer einen Führerschein von außerhalb der Europäischen Union besitzt, muss er/sie die Verfahren zur Anerkennung dieses Führerscheins in Spanien einleiten und Vanbreak vor der Abreise informieren. Im Allgemeinen ist es unerlässlich, einen internationalen Führerschein zu erwerben. Für Island, Liechtenstein und Norwegen ist sie nicht erforderlich, die nationale Genehmigung ist ausreichend.

5. STUNDENPLÄNE / MINDESTTAGE

Fahrzeuge werden nur auf Tagesbasis vermietet. Der Tag der Abholung und Rückgabe zählen als Miettage. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage in der Neben-/Mittelsaison (vom 16. September bis 30. Juni) und 5 Tage in der Hauptsaison (vom 1. Juli bis 15. September).

Eine verspätete Abholung und/oder vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung des Fahrers und berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.

Check-in Zeiten: Montag von 10.30 Uhr bis 20.30 Uhr, Dienstag bis Samstag von 9.00 Uhr bis 20.30 Uhr. Wenn Sie den Van außerhalb dieser Zeiten abholen möchten, können Sie bei der Buchung die Option „Late Check-in“ wählen.

Ankunftszeit (Check-out) : jeden Tag bis 13.00 Uhr.

Das Fahrzeug muss an derselben Adresse abgegeben werden, an der es abgeholt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann VanBreak dem Kunden die Abschlepp- und Bergungskosten in Rechnung stellen.

VanBreak wird Sie mindestens 48 Stunden vor Ihrer Ankunft oder Rückreise kontaktieren, um die Check-in und Check-out Zeiten zu vereinbaren. Der Kunde verpflichtet sich, diese Zeiten einzuhalten und VanBreak im Falle einer Verzögerung zu informieren. Für jede Verspätung können zusätzliche Gebühren anfallen (25€/Stunde).

6. EINCHECKEN – AUSCHECKEN

Sobald die Online-Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail, die Sie über die notwendigen Informationen zur Organisation des Check-ins (Zeit, Ort…) informiert. Unser Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Tag des Check-ins zu vereinbaren.

Am Tag des Check-Ins erklärt Ihnen unser Team die Funktionsweise des Fahrzeugs, die Überwachungspunkte bei der Nutzung und steht Ihnen für alle Fragen und Zweifel zur Verfügung. Wir führen auch eine Bestandsaufnahme und Bewertung des inneren und äußeren Zustands des Fahrzeugs durch.

Nach dem Check-in mit dem VanBreak-Team haben Sie 3 Stunden Zeit, uns zu informieren, wenn Sie ein Problem entdeckt haben, das beim Check-in nicht erwähnt wurde. Wenn wir innerhalb dieser 6 Stunden keine Mitteilung von Ihnen erhalten, gilt der Status des Fahrzeugs beim Check-in.

Die Abholung des Fahrzeugs findet am Abholort statt. Der Kunde kann die Schlüssel des Fahrzeugs an einem von VanBreak angegebenen sicheren Ort hinterlegen. VanBreak schließt den Vertrag (Überprüfung des Zustands des Fahrzeugs, des Wasserstands und der Sauberkeit) innerhalb von maximal 10 Tagen ab.

Am Tag der Abreise muss das Fahrzeug mit dem gleichen Dieselstand wie am Tag der Abreise, einem vollen Tank mit sauberem Wasser und sauberen Toiletten zurückgegeben werden. Andernfalls zieht Vanbreak von Ihrer Kaution den Betrag ab, der zur Deckung der mit den Servicegebühren verbundenen Kosten erforderlich ist.

7. HAFTUNG UND VERSICHERUNG DES MIETERS

Bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Mietwagens (z.B. Fahren auf unbefestigten Straßen) oder Verletzung vertraglicher Pflichten haftet der Mieter für die dadurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietwagens abzüglich des Restwertes, es sei denn, der Mieter hat den Schadenseintritt nicht zu vertreten. Darüber hinaus haftet der Mieter auch für alle Folgeschäden, insbesondere für Wertminderung, Abschlepp- und Bergungskosten sowie Sachverständigenleistungen. Die Haftung des Vermieters gilt nicht, wenn weder der Vermieter noch der Fahrer für den Schaden verantwortlich sind.

Das Mietfahrzeug ist gegen Haftpflicht und alle Risiken versichert.

Der Vermieter ist befugt, gegen den Mieter geltend gemachte Schadensersatzansprüche im Namen des Mieters zu erfüllen oder abzuwehren und im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens alle Erklärungen abzugeben, die ihm zu diesem Zweck angemessen erscheinen.

Wenn Ansprüche gegen den Mieter außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht werden, ist der Mieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich nach Geltendmachung des Anspruchs zu melden. Bei gerichtlichen Ansprüchen wird der Vermieter den Rechtsstreit führen. Der Vermieter hat das Recht, im Namen des Mieters einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem er eine Vollmacht erteilen und alle erforderlichen Informationen und angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen muss.

Der Mieter hält den Vermieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf der Grundlage unserer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung mit einer Selbstbeteiligung zuzüglich einer Schadenssumme von bis zu 49€ (pro Schaden) am Mietfahrzeug schadlos. Der Leasingnehmer kann nachweisen, dass dem Leasinggeber kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer ist als die feste Rate.

Die Haftungsbefreiung gilt für Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden, d.h. durch ein plötzliches, unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebsschäden und Schäden durch reinen Bruch sind keine Unfallschäden. Ebenso gilt ein Schaden zwischen einem Zugfahrzeug und einem gezogenen Fahrzeug oder Anhänger ohne äußere Einwirkung nicht als Unfallschaden.

Die Haftungsbefreiung erstreckt sich daher insbesondere nicht auf Schäden, die durch falsches Umschalten oder Falschbetankung (Wassertank oder Dieseltank), unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Fahren auf unbefestigten Straßen) oder Beladung verursacht werden.

Schäden am Vorzelt, am Innenraum des Mietfahrzeugs oder am Aufstelldach, einschließlich des Dachzelts, die durch Fehlfunktionen verursacht werden, sind ebenfalls nicht durch die Haftungsverzichtserklärung abgedeckt.

Notieren Sie sich die folgenden Informationen:

  • Fahren Sie die Markise niemals bei starkem Wind oder Regen aus und lassen Sie sie niemals unbeaufsichtigt, wenn sie geöffnet ist. Der Mieter trägt die Kosten für ein neues Sonnensegel und dessen Anbringung im Falle der Nichteinhaltung. Diese Kosten können die Höhe der Kaution übersteigen.
  • Wenn der Wassertank mit Diesel gefüllt ist, kann das System nicht gereinigt werden. Sie muss vollständig ersetzt werden. Dazu gehören Tanks, Boiler, Pumpen, Wasserhähne und Rohre. Die Kosten gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet auch für alle Schäden, die durch das Mietfahrzeug und sein Zubehör entstehen. Dasselbe gilt, wenn der Dieseltank unsachgemäß befüllt wurde.

Der Mieter haftet unabhängig von seinem Verschulden in vollem Umfang für die folgenden Schäden, für die die Haftung durch die entsprechenden Deckungspakete (Ziffer 9) teilweise eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann:

Reifenschäden: Der Mieter ist auch für die Kosten des Abschleppens der Reifen, der Reifen selbst oder der Montage der Reifen verantwortlich. Das Ersatzrad des Mietwagens darf nicht vom Mieter selbst, sondern nur von einem Abschlepp- oder Pannendienst montiert werden;

Schäden an Fenstern durch Steinschlag: Schäden an Fenstern durch Steinschlag werden je nach Größe und Lage repariert oder ersetzt;

Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs.

Sonstige Schäden: Schäden, die durch das Fahren auf unbefestigten Straßen verursacht werden, einschließlich der dadurch entstandenen Kosten, p. z.B. Bergung, Abschleppen oder Reifenschäden. Eine Begrenzung dieser Schäden ist durch die Deckungspakete (Klausel 13) ausgeschlossen.

Für Schäden am Fahrzeug, die durch die Benutzung von Fähren oder Autoreisezügen entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Alle Kosten für Schäden an den jeweiligen Transportmitteln gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Schäden zu informieren, die durch den Transport mit der Fähre und anderen Transportmitteln entstanden sind.

Junge Fahrer unter 25 Jahren mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis dürfen keinen Transporter mieten.

Der Mieter haftet in vollem Umfang bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für Schäden, die durch den Einsatz eines nicht autorisierten Fahrers oder die Nutzung des Mietfahrzeugs für verbotene Zwecke verursacht werden. Hat der Mieter vorsätzlich Fahrerflucht begangen oder seine Pflichten gemäß § 10 verletzt, so haftet er ebenfalls in vollem Umfang, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung haftet der Mieter in vollem Umfang, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Verursacht er den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, so haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter.

Im Übrigen ist der Mieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Der Leasinggeber beziffert und reguliert die Schäden auf der Grundlage der Schätzungen des Händlers der Fahrzeugmarke oder einer Vertragswerkstatt.

Für die Regulierung eines Schadens jeglicher Art, der während des Mietzeitraums entstanden ist und vom Vermieter bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 49 € erhoben.

Das vorzeitige Abstellen von Mietfahrzeugen im oder in der Nähe des Vermietungsbüros (auf öffentlichem oder privatem Gelände) erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die bis zum offiziellen Ende der Mietzeit auftreten.

Bei Verlust der Fahrzeugpapiere berechnet der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 200 €. Bei Verlust des Schlüssels berechnet der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 1.000 €.

8. HAFTUNG DES LEASINGGEBERS

Die Haftung des Vermieters für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beschränkt. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den Umfang des Ersatzes des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Der Vermieter muss das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt der Anmietung zur Verfügung stellen. Sollte das gemietete Fahrzeug aus irgendeinem Grund bei Antritt der Reise nicht zur Verfügung stehen, stellt der Vermieter ein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Wenn auch dies nicht möglich ist, werden die geleisteten Zahlungen an den Mieter zurückerstattet.

Im Rahmen des Möglichen wird der Vermieter versuchen, dem Mieter im Falle eines Schadens oder einer Reparatur während der laufenden Mietzeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, sofern verfügbar. Abgesehen von Schäden, die auf anfängliche Mängel zurückzuführen sind, muss der Mietpreis auch während eines Schadens- oder Werkstattfalles weiter bezahlt werden, eine Minderung des Preises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Notwendige Werkstatttage oder Urlaubstage, die aufgrund eines Schadens während der Mietzeit verloren gehen, werden dem Mieter nicht erstattet.

Wenn der Mieter bei der Rückgabe des Mietwagens Gegenstände zurücklässt, ist der Vermieter nur dann verpflichtet, diese aufzubewahren, wenn dies zumutbar ist, und der Mieter ist verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Wenn private Fahrzeuge ausnahmsweise auf dem Gelände des Vermieters abgestellt werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden oder Diebstahl.

9. VERSICHERUNGSPAKET

Der Mieter hat die Möglichkeit, seine Haftung gemäß Artikel 7 zu reduzieren, indem er eine PREMIUM- oder COMPLETE-Versicherung abschließt. Das Basispaket ist standardmäßig bei jeder Buchung enthalten. Das „BASIC“ -Paket enthält die folgenden Komponenten:
  • ALL RISK-Versicherung (einschließlich Diebstahl und Feuer) mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 €.
  • 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche Hilfe in Spanien
  • Nur in Spanien reisen
  • 2 x Leitern
  • Unbegrenzte Kilometerzahl
Wenn Sie sich für das„PREMIUM„-Versicherungspaket entscheiden, stehen dem Mieter zusätzlich zu den im „BASIC“-Paket enthaltenen Leistungen die folgenden Leistungen zur Verfügung:
  • Franchise 750€ (anstelle von 1.500€)
  • Reise nach Spanien + Portugal
  • 3x Leitern
  • Glasbruch
  • Reifenpanne (sog. ungewollte Reifenpanne)
  • Leichte Kratzer in der Stoßstange (= flache Kratzer, die nicht größer als 3 cm sind. Dellen und/oder Beulen in der Karosserie sind nicht abgedeckt).
Wenn Sie sich für das Versicherungspaket„COMPLETE“ entscheiden, stehen dem Mieter zusätzlich zu den im „PREMIUM“-Paket enthaltenen Leistungen die folgenden Leistungen zur Verfügung:
  • Franchise 450€ (statt 1.500€)
  • 4x Treiber
  • Kratzer an der Karosserie und an den Spiegeln (= flache Kratzer, die 3 cm nicht überschreiten. Dellen und/oder Beulen in der Karosserie werden nicht übernommen).
  • Wasserpumpe
FALLSTUDIEN

Glasbruch
: Wenn eine der Fahrzeugscheiben durch einen Stein oder Felsen beschädigt wird, übernimmt die Glasbruchversicherung (ab dem PREMIUM-Paket) die Ersatzkosten. Scheinwerfer, Rückleuchten und Rückspiegel sind nicht durch die Glasbruchversicherung abgedeckt.

Reifenpanne
: Bei einer (sogenannten unfreiwilligen) Reifenpanne bietet unsere Versicherung eine 24-Stunden-Hilfe, um den Reifenwechsel zu gewährleisten. Dieser Service ist ab dem PREMIUM-Paket kostenlos. Wenn der Mieter den Reifen jedoch absichtlich beschädigt (zu niedriger Luftdruck, unbefestigte Straße, unebenes Gelände,…), haftet der Mieter des Fahrzeugs für den Schaden und muss die vollen Kosten für die Reparatur übernehmen.

Unterer / oberer Teil + Dach + Außenmarkise
. Wenn ein Schaden festgestellt wird, muss der Mieter 100% der Reparaturkosten + Verwaltungskosten bis zu 100 Euro zahlen.

Kratzer an der Karosserie
. Wenn es sich um einen leichten, nicht tiefen Kratzer von weniger als 3 cm handelt, sind Sie mit dem PREMIUM-Paket versichert. Andernfalls muss der Mieter für die Reparaturkosten aufkommen.
Auf einem Parkplatz zerkratztes Auto: Wenn Sie feststellen, dass der Wagen zerkratzt wurde und Sie nicht der Verursacher des Schadens sind, müssen Sie in diesem Fall den Schaden bei der Polizei melden und uns die Unterlagen zu dieser Meldung per E-Mail zusenden. Andernfalls muss der Mieter für die Reparaturkosten aufkommen.

Innenausstattung
: Wenn die Innenausstattung des Wagens zerkratzt, zerbrochen oder beschädigt ist (einschließlich Einrichtungsgegenständen wie Tischen, Stühlen, Böden, Decken, Fenstern usw.), müssen Sie die vollen Reparaturkosten + Verwaltungskosten von bis zu 100 Euro bezahlen.

Reise nach Portugal
Wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug Spanien verlassen hat, ohne das PREMIUM-Paket abgeschlossen zu haben, zieht Vanbreak von Ihrer Kaution den täglichen Betrag der geltenden PREMIUM-Versicherung multipliziert mit der Gesamtzahl der Miettage + die Verwaltungsgebühren ab, die bis zu 100 Euro betragen können.

Missbrauch
: Wenn ein Schaden aufgrund von Missbrauch des Fahrzeugs festgestellt wird, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Mieters.

10. UNFÄLLE UND SCHÄDEN

Im Falle einer Panne oder Fehlfunktion des Mietwagens (z.B. Aufleuchten der Motorbeleuchtung oder Reifenpanne) wenden Sie sich an die Kundendienst-Hotline des Vermieters, um das weitere Vorgehen zu klären.

Der Mieter ist verpflichtet, Vanbreak unverzüglich schriftlich über alle Schäden zu informieren, die während der Mietzeit an dem Fahrzeug entstanden sind, und zwar unter genauer Angabe des Ereignisses, das den Schaden verursacht hat. Der Unfallbericht sollte insbesondere die Namen und Adressen der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die Kennzeichen und Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Zu diesem Zweck muss der Mieter alle Punkte des Unfallberichtsformulars im Handschuhfach der Fahrzeugpapiere sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dieses Formular kann auch jederzeit telefonisch beim Vermieter angefordert oder hier heruntergeladen werden. Der Mieter muss das eingescannte Formular unverzüglich an info@vanbreak.com senden.

Wenn der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Vertragsstrafe von 1000 € zu verlangen. Darüber hinaus besteht eine mögliche Haftung gemäß Klausel 7.

Im Falle eines Unfalls, Brandes, Diebstahls, Wildschadens oder anderer Schäden muss der Mieter außerdem unverzüglich die örtliche Polizei informieren. Dies gilt auch für Unfälle, für die der Mieter allein verantwortlich ist, ohne Einschaltung von Dritten. Wenn der Mieter den Schaden nicht bei der Polizei meldet, haftet er in vollem Umfang für alle finanziellen Schäden, die dem Vermieter entstehen. Ansprüche der gegnerischen Parteien werden nicht anerkannt.

Außer dem Europäischen Standard-Unfallbericht dürfen keine weiteren Dokumente im Zusammenhang mit dem Unfall unterzeichnet werden.

Wenn während der Fahrt ein Schaden festgestellt wird, wird der Mieter sofort per E-Mail informiert. Falls Reparaturen erforderlich sind, muss das Mietfahrzeug sofort abgestellt werden, bevor weitere Schäden entstehen. Die Weiterfahrt, auch zur nächsten Garage, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens ein Folgeschaden ausgeschlossen werden kann.

Wenn der Mieter das gemietete Fahrzeug in eine Werkstatt bringt oder bringen lässt, muss der Vermieter unverzüglich, während der Öffnungszeiten der Werkstatt und vor Erteilung des Reparaturauftrags, über die Werkstatt, die Dauer und die Kosten der Reparatur informiert werden. Die Genehmigung der Reparatur muss noch abgewartet werden. Der Vermieter trägt die Kosten der Reparatur nur, wenn die Reparatur vom Vermieter im Voraus genehmigt wurde und nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege. Der Vermieter muss unverzüglich über die genaue Kontaktadresse der Werkstatt informiert werden.

Wenn die Panne oder der Ausfall des Fahrzeugs in der Verantwortung des Kunden liegt, wird von Vanbreak keine Entschädigung gewährt.

11. GARANTIE

Die Höhe der Kaution beträgt 800€.

Die Anzahlung wird 7 Tage vor der Abreise automatisch von derselben Bankkarte abgebucht, mit der Sie die Buchung vorgenommen haben. Dies ist eine Sperrung der 800 € auf dem Bankkonto. Die Kaution wird 7 Tage nach dem Check-out-Datum freigegeben.

Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit wird der volle Betrag der Kaution von VanBreak bis zum Erhalt des Kostenvoranschlags für die Reparatur einbehalten. Wenn der Wert der Reparatur weniger als 800€ beträgt, wird dem Kunden die Differenz per Banküberweisung erstattet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 49€ und kann bis zu 100€ betragen.

12. VERSTÖSSE

Der Mieter ist für alle Verstöße verantwortlich, die während des Mietzeitraums begangen werden. Im Falle einer Intervention von VanBreak, insbesondere bei der Bearbeitung von Bußgeldern (Fahreridentifikation), Fahrscheinen oder Bußgeldern, zahlt der Mieter für jedes Bußgeld eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro (vierzig Euro), einschließlich Mehrwertsteuer. Der Mieter ermächtigt den Vermieter ausdrücklich, seine Zahlungsmittel, insbesondere die Kaution oder seine bei der Buchung verwendete Bankkarte, zur Zahlung dieser Verwaltungsgebühren zu verwenden.

Wenn die Abbuchung des Bußgeldes von der Kaution nicht möglich ist (Eingang des Bußgeldes 7 Tage nach dem Abreisedatum), wird der Vermieter 49 Euro für Verwaltungskosten direkt von der Kreditkarte abbuchen, die für die Reservierung des Vans verwendet wurde.

Für den Fall, dass dieser Abzug nicht funktioniert, verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Informations-E-Mail eine Überweisung in Höhe der Bearbeitungsgebühr (49 €) und der mit der Überweisung verbundenen Kosten vorzunehmen.

13. REINIGUNG

Die Reinigung des Fahrzeugs wird von Vanbreak nach der Rückkehr von der Reise durchgeführt.

Andererseits muss das Fahrzeug beim Auschecken aufgeräumt sein, das Geschirr sauber und an seinem Platz, der Müll raus, der Wassertank voll und die Toilette geleert. Bei fortgeschrittener Verschmutzung bei der Rückgabe des Fahrzeugs zum Auschecken hat Vanbreak das Recht, zusätzliche Reinigungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 150€ zu berechnen.

14. TIERE

VanBreak erlaubt die Anmietung des Vans mit Haustieren (Hund, maximal 1), aber der Kunde muss die Haustieroption wählen, für einen Festpreis von 50 Euro pro Fahrt. Der Kunde verpflichtet sich, den Transporter zu reinigen und ihn in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er ihn gemietet hat. Wir empfehlen unseren Kunden, das Hundebett zur Verwendung im Fahrzeug mitzunehmen.

15. TRACKER – GPS

Aus Sicherheitsgründen sind die Fahrzeuge von VanBreak mit GPS-Trackern ausgestattet. Die Daten sind geschützt und sicher. VanBreak behält sich das Recht vor, diese Daten zu verwenden, um die Nutzung des Lieferwagens zu überwachen, den Pannendienst zu verbessern und zu beschleunigen und um zu prüfen, ob sich das Fahrzeug außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets befindet. Falls der Kunde Spanien verlässt, ohne eine entsprechende Versicherung abgeschlossen zu haben, berechnet VanBreak die täglichen Kosten der Versicherung multipliziert mit der Gesamtzahl der Miettage.

16. SPEICHERUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Im Zuge der Ausführung oder Erfüllung des Vertrags mit dem Mieter ist es notwendig, dass der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters verarbeitet.

Im Prinzip werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Staatliche Behörden oder private Dienstleister (z.B. Parkhausbetreiber, Mautbetreiber) können uns jedoch von Fall zu Fall um die Bereitstellung dieser Daten bitten.

Durch die Verwendung eines Navigationsgeräts können die während der Mietzeit eingegebenen Navigationsdaten bei Bedarf im Mietfahrzeug gespeichert werden. Wenn Mobiltelefone oder andere Geräte mit dem Mietfahrzeug verbunden sind, können die Daten dieser Geräte auch im Mietfahrzeug gespeichert werden. Wenn der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Mietfahrzeug gespeichert werden, muss er dafür sorgen, dass sie vor der Rückgabe des Fahrzeugs gelöscht werden. Die Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellungen erfolgen. Die Anleitung dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung im Handschuhfach. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die vorgenannten Daten zu löschen.

17. DIE NICHTVERFÜGBARKEIT DES FAHRZEUGS

Sollte das reservierte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anmietung nicht verfügbar sein, stellt VanBreak dem Kunden ein Fahrzeug der gleichen Kategorie während der Mietdauer zur Verfügung.

Transporter der Kategorie A: VW Grand California / Fiat Ducato Sunlight
Kategorie B Umgerüstete Transporter: VW California Beach / VW California Ocean / Mercedes Marco Polo
C-Klasse 2-Sitzer-Van: VW California Caddy

Der Kunde kann weder die Stornierung noch die vollständige oder teilweise Rückerstattung der Reservierung verlangen, wenn das zur Verfügung gestellte Fahrzeug der gebuchten Kategorie entspricht.